In Deutschland haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Privatversicherte
sollten unbedingt vor oder zu Beginn ihrer Schwangerschaft den versicherten Betreuungsumfang erfragen.
Die Betreuung beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und reicht bis zum ersten Geburtstag
Ihres Kindes.
Sie umfasst neben Vor- und Nachsorgen auch den Besuch eines Geburtsvorbereitungs- und
Rückbildungskurses.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen nur begrenzte Wegstrecken bezahlen. Deshalb kann ich Sie nicht rechtsrheinisch
betreuen.
Von mir betreut werden:
Bonn, linksrheinisch
Wachtberg
Meckenheim
Grafschaft
Bonner Glückskinder
Rebecca Friese
Hebamme in Bonn, Wachtberg, Meckenheim
info@hebammebonn.com
Bitte beachten Sie, dass ich für 2023 keine neuen Familien