Informationen rund um                 Hebammenleistungen

 

 

  • In Deutschland haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe.
  • Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Privatversicherte sollten unbedingt vor oder zu Beginn ihrer Schwangerschaft den versicherten Betreuungsumfang erfragen.
  • Die Betreuung beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und reicht bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes.
  • Sie umfasst neben Vor- und Nachsorgen auch den Besuch eines Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurses.                                  
  • Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen nur begrenzte Wegstrecken bezahlen. Deshalb kann ich Sie nicht rechtsrheinisch betreuen.

Von mir betreut werden:

  • Bonn, linksrheinisch
  • Wachtberg
  • Meckenheim
  • Grafschaft